AGB

Stand: 01.02.2020

Präambel

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Onlineplattform „anbosaGig“, welche mittels eines automatisierten Matchings geeignete Kandidaten* an Unternehmen mit befristet oder unbefristet zu besetzenden Stellen vermittelt.
Soweit der Hauptnutzer kein Verbraucher ist, gelten diese AGB auch für Folgegeschäfte mit der anbosa Personaldienstleistungen GmbH, Scharnweberstr. 23, 10247 Berlin (nachfolgend „anbosa“), auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird und sofern für zukünftige Geschäfte nicht abweichende AGB vereinbart werden. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in AGB von Kunden, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch anbosa. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Hauptnutzern schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Hauptnutzer nicht Widerspruch in Textform erhebt. Auf diese Folge wird anbosa den Hauptnutzer besonders hinweisen.
Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn der Nutzer anbosaGig oder Bereiche davon von anderen Websites oder Applikationen aus nutzt, die den Zugang zu anbosaGig vollständig oder ausschnittsweise ermöglichen.

1 Begriffsdefinitionen

„anbosaGig“ ist die von anbosa bereitgestellte und über das Internet und ggf. mobile Applikationen abrufbare Onlineplattform mit dem vorrangigen Ziel, zeitlich befristete Stellenangebote und passende Arbeitskräfte mittels eines Matchings der jeweils hinterlegten Stellen- und Kandidatenprofile zusammenzubringen.

„Berechtigte Nutzer“ sind Mitarbeiter eines Kunden, die durch den Hauptnutzer zur Nutzung von anbosaGig berechtigt sind.

„Hauptnutzer“ ist der für die Benutzung von anbosaGig registrierte Kunde und die Arbeitskraft (anbosaGigTalent bzw. Kandidat) mit eigenem Profil.

„Hauptnutzerkonto“ ist das Hauptkonto des Hauptnutzers.

„Kunde“ (anbosaGigStation) ist ein Hauptnutzer, der befristete und unbefristete Stellenangebote schalten möchte.

„Nutzer“ bezeichnet Hauptnutzer und berechtigte Nutzer.

„Profil“ bezeichnet eine für andere registrierte Nutzer einsehbare Eigenpräsentation von Hauptnutzern.

„Stellenanzeigen“ umfasst Stellenanzeigen über befristete (Jobs auf Zeit bzw. anbosaGigs) und unbefristete Stellenangebote.

„Unterkonto“ ist das Konto eines berechtigten Nutzers innerhalb des Hauptnutzerkontos.

2 Leistungsbeschreibung

2.1. anbosa stellt Nutzern mit anbosaGig eine über das Internet und ggf. mobile Applikationen abrufbare Onlineplattform mit dem vorrangigen Ziel, zeitlich befristete Stellenangebote und passende Kandidaten zusammenzubringen, zur Verfügung. Dabei bedient sich anbosaGig eines automatisierten Matchings der jeweils hinterlegten Stellen- und Kandidatenprofile.

2.2. Für die Nutzung von anbosaGig stehen Kunden (anbosaGigStations) und Kandidaten (anbosaGigTalents) Formulare zum Erstellen von entweder kostenpflichtigen Stellenanzeigen oder kostenfreien anbosaGigTalent-Profilen zur Verfügung. Das automatische Matching prüft die Profile der anbosaGigTalents und schlägt bei Übereinstimmung dem Kunden passende Kandidaten-Profile und dem jeweiligen anbosaGigTalent passende Stellenanzeigen vor. Für optimale Ergebnisse des Matchings sind bestimmte Mindestangaben der Kunden erforderlich, die im Registrierungsprozess für das Kundenkonto abgefragt werden und vom Kunden jederzeit im persönlichen Kundenprofil ergänzt und geändert werden können. Das anbosaGigTalent kann sein Interesse an einer Stellenanzeige bekunden. In diesem Fall werden dem Unternehmen die vom anbosaGigTalent freigegebenen Profildaten übermittelt. Bekundet auch das Unternehmen Interesse am Kandidaten, wird der Kandidat informiert und um die Freigabe seiner Profildaten gebeten. Der Kandidat kann sodann seine Profildaten zwecks Kontaktaufnahme an das Unternehmen freigegeben. Das Unternehmen kann die passenden Profile mit den freigegebenen Profildaten der Kandidaten einsehen.

2.3. Auch können anbosaGigTalents ihre jeweiligen Verfügbarkeiten anzeigen lassen. anbosaGig stellt hierfür ein Formular zum Erstellen von kostenfreien Verfügbarkeitsmeldungen der anbosaGigTalents zur Verfügung. Das automatische Matching prüft die Verfügbarkeitsmeldung der anbosaGigTalents und schlägt bei Übereinstimmung dem Unternehmen passende Kandidaten-Profile und dem jeweiligen anbosaGigTalent passende Stellenanzeigen vor. Die anbosaGigStation kann die passende Verfügbarkeitsmeldung einsehen und ihr Interesse an einem anbosaGigTalent bekunden. In diesem Fall werden dem anbosaGigTalent die vom Unternehmen freigegebenen Profildaten übermittelt. Bekundet auch das anbosaGigTalent Interesse am Unternehmen, wird das Unternehmen informiert und um die Freigabe seiner Profildaten gebeten. Das Unternehmen kann sodann seine Profildaten zwecks Kontaktaufnahme an den Kandidaten freigegeben. Der Kandidat kann die passenden Profile mit den freigegebenen Profildaten der Unternehmen einsehen.

2.4. anbosa bietet gegen Entgelt optionale Funktionalitäten an, welche der Kunde hinzu buchen kann.

2.5. Die Nutzung von anbosaGig setzt ein Endgerät wie z. B. einen Computer mit einer Internetverbindung voraus; die Möglichkeit der Nutzung von anbosaGig hängt daher von der Leistungsfähigkeit der Hardware und des Internetanschlusses ab.

2.6. Auf der anbosaGig-Website veröffentlichte Stellenanzeigen, Verfügbarkeitsmeldungen und Profile von Nutzern werden grundsätzlich nicht von anbosa auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

2.7. anbosa ist berechtigt, anbosaGig jederzeit und ohne Ankündigung zu verbessern und/ oder zu verändern, vorausgesetzt, dass dem Hauptnutzer diese Verbesserungen und/ oder Veränderungen zumutbar sind.

2.8. Ein Handbuch oder eine Bedienungsanleitung für anbosaGig sind nicht geschuldet.

2.9. Durch die Interessenbekundung eines Kunden an einem anbosaGigTalent kommt zwischen dem Kunden und dem anbosaGigTalent kein Arbeitsvertrag zustande. Auf den Abschluss eines solchen Vertrags müssen der Kunde und das anbosaGigTalent sich gesondert und entsprechend ggf. bestehender gesetzlicher Formerfordernisse einigen. anbosa weist darauf hin, dass Arbeitsverträge der Schriftform bedürfen. Kunde und anbosaGigTalent müssen daher nach der Interessenbekundung außerhalb der Plattform anbosaGig und ohne Mitwirken von anbosa einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen.

2.10. anbosaGig ist lediglich die technische Plattform für das Einstellen von Stellenanzeigen von Kunden und Verfügbarkeitsmeldungen von anbosaGigTalents. anbosa fungiert damit als technischer Dienstleister, nicht aber als Makler oder sonstiger Vermittler. An den über die Plattform angebahnten Transaktionen ist anbosa weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Benachrichtigungen, die anbosa im Zusammenhang mit einer Anzeige und/ oder einer Verfügbarkeitsmeldung versendet, dienen nur der Information des jeweiligen Nutzers.

2.11. Sofern mittels der Nutzung von anbosaGig eine arbeitsvertragliche Verpflichtung zustande kommen sollte, werden allein die hieran beteiligten Hauptnutzer (Kunde und anbosaGigTalent) Vertragspartner.

2.12. Nutzer sind für ggf. erforderliche rechtliche Hinweise im Rahmen des Vertragsabschlusses selbst verantwortlich.

2.13. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Stellenanzeigen sowie Terminabsprachen ist der jeweils andere beteiligte Nutzer. Auch die Erfüllung von Verpflichtungen erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem anbosaGigTalent. Es besteht kein Anspruch gegen anbosa auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Nutzer oder auf Vermittlung in oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen diesen, es sei denn, dass Gegenstand der Beschwerde die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen von anbosa ist.

3 Registrierung / Nutzerkonten

3.1. Die Registrierung als Kunde bei anbosaGig ist ausschließlich Unternehmern und juristischen Personen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts vorbehalten.

Eine Registrierung oder Benutzung als anbosaGigTalent ist nur Verbrauchern gestattet.

3.2. Die Inanspruchnahme der Dienste von anbosaGig setzt eine Registrierung des Hauptnutzers und die Einrichtung eines Hauptnutzerkontos bei anbosaGig voraus.
Hierzu müssen Kunden mindestens folgende Angaben machen:

  • Firma und Anschrift seines Unternehmens (kein Postfach),
  • gesetzliche Vertreter,
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer,
  • ggf. Registernummer und Registergericht,
  • Vor- und Nachnamen nebst Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) des für das Hauptnutzerkonto zuständigen Ansprechpartners mit Administratorrechten, der zur Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen an den Hauptnutzer und zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Hauptnutzer ermächtigt ist und insoweit Vertretungsbefugnis gegenüber anbosa hat.

Die Registrierung wird im Anschluss der Dateneingabe per E-Mail abgeschlossen. Dies geschieht über die von anbosa verschickte E-Mail, welche zugleich die Annahme des Angebots des Hauptbenutzers darstellt, einen Vertrag mit anbosa zu schließen. Mit der Bestätigung durch Klick auf den darin enthaltenen Link kommt der Vertrag zwischen anbosa und dem Hauptbenutzer zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

3.3. Unterkonten: Kunden können innerhalb des Hauptnutzerkontos für berechtigte Nutzer Unterkonten zur Nutzung von anbosaGig einrichten. Für Unterkonten können unterschiedliche Berechtigungen vergeben werden. Hauptnutzer sind selbst dafür verantwortlich, ihren Mitarbeitern die deren Befugnissen entsprechende Berechtigungsstufe zuzuweisen.

3.4. Jeder Nutzer wählt einen anbosaGig-Nutzernamen, der innerhalb des Systems für andere Nutzer sichtbar ist. Ist der Hauptnutzer ein Kunde, so wird ihm automatisch dessen E-Mail-Adresse als Nutzername zugewiesen.

3.5. Pro Kunde darf nur ein Hauptnutzerkonto und pro berechtigtem Nutzer nur ein Unterkonto angelegt werden. Hauptnutzerkonten sind nicht übertragbar. Sofern Unterkonten mit Personenbezug angelegt werden, sind sie nicht übertragbar.

3.6. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung oder im Rahmen seines Profils oder in seiner Kommunikation mit anderen Nutzern angegebenen Daten und gemachten Angaben wahr und vollständig und nicht irreführend sind. Der Nutzer darf keine Registrierung für ein anbosaGig-Nutzerkonto im Namen einer anderen Person ausführen oder sich für eine andere natürliche oder juristische Person ausgeben. Er darf auch keine falschen Angaben oder sonstige falsche Darstellungen über sein Unternehmen oder sein Verhältnis zu einer anderen natürlichen oder juristischen Person machen. Änderungen seiner Nutzerdaten wird der Nutzer anbosa unverzüglich in Textform anzeigen bzw. in sein Benutzerprofil einpflegen.

3.7. Im Rahmen der Nutzung des Dienstes anbosaGig hat der Hauptnutzer die Möglichkeit, optionale Funktionalitäten von anbosaGig im Wege einer Erweiterung des Nutzungsvertrags hinzuzubuchen (nachstehend „optionale Funktionalitäten“ genannt). Die Nutzung von anbosaGig ist mit einem Login zur gleichen Zeit auch ohne Hinzubuchung optionaler Funktionalitäten möglich. Die Hinzubuchung optionaler Funktionalitäten erfolgt in der Regel entgeltlich und zu den bei Buchung angezeigten Konditionen.

3.8. Der Hauptnutzer teilt anbosa über das Hauptnutzerkonto mit, welche Nutzerkonten zur Hinzubuchung und Kündigung von optionalen Funktionalitäten berechtigt sind und erteilt sämtlichen Personen, die Zugriff auf das so bezeichnete Nutzerkonto haben, entsprechende Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen gegenüber anbosa, insbesondere zu entsprechenden Änderungen des Nutzungsvertrags und der Zustimmung von ggf. geänderten AGB für das gesamte Nutzungsverhältnis. anbosa schaltet ein oder ggf. mehrere vom Hauptnutzer so als berechtigt bezeichnete Nutzerkonten entsprechend frei.
Das Hauptnutzerkonto ist in jedem Fall mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet. Der Vertrag über die entsprechende Hinzubuchung optionaler Funktionalitäten kommt mit dem bestätigenden Klick des entsprechenden Nutzers in der Buchungsmaske zustande.

3.9. Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Nutzerkonto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, anbosa umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Nutzerkonto von Dritten missbraucht wurde. anbosa wird den Nutzer außerhalb der Anmeldemasken von anbosaGig nicht nach seinem Passwort fragen. Für die Sicherheit und Vertraulichkeit des Nutzerkontos ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Hauptnutzer haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Hauptnutzerkontos sowie der darunter erstellten Unterkonten vorgenommen werden. Haben weder Hauptnutzer noch ein berechtigter Nutzer den Missbrauch eines Hauptnutzerkontos oder eines darunter erstellen Unterkontos zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haften sie für den Missbrauch nicht.

3.10. Der Hauptnutzer hat die Möglichkeit, ein Profil sowie ergänzende Daten und Angaben über sich bei anbosaGig für jeden registrierten Nutzer einsehbar zu veröffentlichen. Nutzer stellen sicher, dass sie die erforderlichen Rechte für die Veröffentlichung und die öffentliche Zugänglichmachung von sämtlichen Materialien im Rahmen ihres Profils innehaben, insbesondere dass sie damit weder gegen Schutzrechte Dritter (z. B. Urheberrecht oder Markenrecht) oder gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen verstoßen.

3.11. Das für jeden angemeldeten Nutzer einsehbare Profil eines jeden Hauptnutzers enthält dessen anbosaGig-Nutzernamen, Name und Anschrift des Hauptnutzers sowie ggf. das Profil.

3.12. anbosa ist berechtigt, aber gegenüber den registrierten Nutzern vertraglich nicht verpflichtet, die von den registrierten Nutzern angegebenen persönlichen Daten und/ oder die eingestellten oder übermittelten Inhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Virenfreiheit zu überprüfen. Da anbosa nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob ein auf anbosaGig angemeldeter Nutzer tatsächlich seine wahre Identität und korrekte Angaben zur Person und Kontaktdaten angegeben hat, kann anbosa keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers leisten. Jeder Nutzer hat sich daher ggf. selbst von der Identität eines anderen Nutzers zu überzeugen.

4 Vergütung

4.1. Die Nutzung der Plattform ist für anbosaGigTalents derzeit kostenfrei.

4.2. Die Leistungen von anbosaGig sind für Unternehmer kostenpflichtig. Es gelten jeweils die gütigen Preise und Bezahlverfahren, die unter dem Link https://anbosagig.de/anbosagigpakete/ eingesehen werden können.

4.3 Alle Preise verstehen sich zzgl. der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

4.4. Der Dienst von anbosaGig kann in verschiedenen Paketen und jeweils auch als Monats- oder Jahresabonnement gebucht werden.

4.5. Das Jahresabo ist jährlich im Voraus zu bezahlen. Die Kosten für das Monatsabo sind monatlich zu zahlen.

4.6. Die Kosten sind mit dem Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

5 Pflichten des Nutzers / Verantwortlichkeit für Inhalte / Unzulässige Inhalte

5.1. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der anbosaGig-Website sowie anderer Leistungen von anbosa die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Nutzers sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Es ist dem Nutzer insbesondere untersagt,

  • beleidigende oder verleumderische Inhalte einzustellen, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, anbosaGig-Mitarbeiter oder andere Personen, Personengruppen oder Unternehmen betreffen;
  • Inhalte einzustellen, hochzuladen, zu posten, zu übertragen, freizugeben, zu speichern oder auf andere Art und Weise verfügbar zu machen, deren Inhalt pornografisch ist oder gegen Jugendschutzgesetze verstößt oder pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben;
  • über anbosaGig zu politischen oder weltanschaulichen Demonstrationen, Aktionen oder Kundgebungen gleich welcher Art aufzurufen;
  • Anzeigen, Verfügbarkeitsmeldungen oder Profile einzustellen, deren Angebot, oder deren Veröffentlichung gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Bei einigen Ausschreibungen müssen bestimmte Voraussetzungen und Rahmenbedingungen eingehalten werden. In Einzelfällen behält anbosaGig sich vor, strenger als die gesetzlichen Vorschriften zu sein;
  • Inhalte einzustellen, hochzuladen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu speichern, die gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützt sind, oder gesetzlich geschützte Waren- oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben, ohne dazu berechtigt zu sein;
  • andere Nutzer unzumutbar (insbesondere durch Spam oder Kettenbriefe) zu belästigen (vgl. § 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, UWG), E-Mail-Adressen oder sonstige Informationen und Daten anderer Benutzer mit elektronischen oder sonstigen Mitteln von anbosaGig zu erfassen oder zu sammeln, um nicht angeforderte E-Mails oder sonstige unerwünschte Mitteilungen zu verschicken;
  • die im Rahmen der Nutzung von anbosaGig zur Verfügung gestellten Kontaktdaten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als zur Durchführung der jeweiligen Transaktion zu verwenden;
  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schnellball-, oder Pyramidensysteme);
  • das Nutzerkonto einer anderen Person ohne Genehmigung dieser Person zu verwenden, eine falsche Identität für anbosaGig bzw. die anbosa-Dienste zu kreieren oder den Versuch einer solchen Handlung zu unternehmen;
  • den Dienst anbosaGig über andere als die von anbosaGig zur Verfügung gestellten Benutzeroberflächen oder Schnittstellen zu nutzen;
  • automatisierte Skripts zu verwenden, um Informationen vom Service oder von der Site zu sammeln oder auf andere Art und Weise mit dem Service oder der Site zu interagieren;
  • Kennwörter oder Informationen, die der persönlichen Identifikation dienen, für kommerzielle oder gesetzwidrige Zwecke zu erfragen;
  • das anbosaGig-System zu anderen Zwecken als dem ernst gemeinten Suchen bzw. Anbieten einer Arbeitskraft zu verwenden und/ oder es zu verwenden um Dritte zu schädigen.

5.2. Um die Verfügbarkeit von anbosaGig aufrecht zu erhalten, sind dem Nutzer folgende Handlungen untersagt:

  • anbosaGig in gesetzwidriger oder sonstiger Art und Weise zu verwenden, die zu einer Beschädigung, Deaktivierung, Überlastung oder Beeinträchtigung von anbosaGig führen könnte,
  • Inhalte und/oder Dateien zu blockieren, zu überschreiben, zu modifizieren oder zu kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von anbosaGig erforderlich ist,
  • Inhalte von anbosaGig oder von anderen Nutzern ohne die Zustimmung von anbosa bzw. der betroffenen anderen Nutzer zu verbreiten, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen.

5.3. Nutzer sind nicht berechtigt, anbosaGig über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Nutzern nicht gestattet, anbosaGig oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Nutzer anbosa auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Dritten zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

5.4. Nutzer dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung von anbosaGig erhalten haben, für keine anderen Zwecke als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation mit den Nutzern verwenden. Insbesondere ist es untersagt, diese Daten weiterzuverkaufen, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat dem ausdrücklich vorher zugestimmt.

5.5. anbosa weist ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hin. Die Einstellung von Anzeigen oder von Verfügbarkeitsmeldungen für die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften, die unter Verstoß gegen solche Bestimmungen oder andere gesetzliche Regelungen ausgeführt werden soll, ist untersagt.

5.6. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, rechtsverletzende, unwahre oder irreführende Angaben und/ oder Inhalte, die von anderen Nutzern im Rahmen der Nutzung von anbosaGig eingestellt worden sind, per E-Mail an: support@anbosagig.de an anbosa zu melden.

5.7. Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, auf anbosaGig einsehbare und/ oder von anbosa gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von anbosaGig unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

5.8. Ferner weist anbosa ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die Erbringung als auch die Vergütung von Leistungen in bestimmten Bereichen (z. B. Steuer- und Rechtsberatung, Leistungen von Architekten und Ingenieuren, medizinische Leistungen, Leistungen, die behördliche Genehmigungen erfordern oder die zulassungspflichtig sind) durch gesetzliche oder andere Bestimmungen (insbesondere auch durch Standesrecht) reglementiert und daher unter Umständen im Rahmen von anbosaGig nicht zulässig oder nicht frei verhandelbar sein können. Die Nutzer sind verpflichtet, das Vorliegen solcher Beschränkungen in eigener Verantwortung zu prüfen und ihre Einhaltung sicherzustellen.

5.9. anbosa kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die vorliegenden AGB verletzt oder wenn anbosa ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der anderen Nutzer:

  • Löschen von Anzeigen, Verfügbarkeitsmeldungen, Profilen oder sonstigen Inhalten,
  • Verwarnung von Nutzern,
  • vorläufige Sperrung und
  • endgültige Sperrung.

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt anbosa die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.

5.10. anbosa kann einen Nutzer insbesondere dann endgültig von der Nutzung von anbosaGig ausschließen („endgültige Sperrung“), wenn dieser

  • eine Sperrung zur Wahrung der berechtigten Interessen der anderen anbosaGig-Nutzer geboten ist,
  • falsche Daten angegeben hat, insbesondere falsche Unternehmensdaten und/ oder ungültige Kontaktdaten,
  • Anzeigen oder Verfügbarkeitsmeldungen einstellt, die gegen die Nutzungsbestimmungen von anbosaGig verstoßen, insbesondere gegen diese Ziffer 5.,
  • sein Nutzerkonto überträgt oder Dritten darauf Zugriff gewährt,
  • andere Nutzer von anbosaGig oder anbosa in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von anbosaGig missbraucht oder
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Nutzerkontos.

6 Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

6.1. Der Vertrag über die Nutzung von anbosaGig (Nutzungsvertrag) wird mit dem Registrierungsabschluss und auf unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2. Der Hauptnutzer kann den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. In diesem Fall werden noch aktive Stellenanzeigen bzw. eingestellte Stellenprofile deaktiviert.

Verträge über kostenpflichtige Dienste können nur zu den jeweils geltenden Fristen gekündigt werden.

Die Kündigung eines Jahresabos ist jeweils nur zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat möglich. Das Monatsabo kann mit einer Frist von einer Woche zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

Erfolgt keine fristgemäße Kündigung der Abonnements, so verlängert sich das Abo automatisch um eine weitere Abo-Laufzeit.

Der Kunde ist auch berechtigt, sein Abo zu wechseln: danach kann ein Monatsabo während der Laufzeit in ein Jahresabo umgewandelt werden; ein Jahresabo kann jedoch erst im Anschluss an 11 bezahlte Monate in ein Monatsabo umgewandelt werden. Bereits geleistete Zahlungen aus den vorherigen Abos werden auf die Folgezeit angerechnet, soweit die Bezahlung noch nicht abgegolten ist.

6.3 anbosa kann den Vertrag, sofern er unbefristet und kein Abo ist, mit einer Frist von vier Wochen jederzeit kündigen. Der Kunde hat nach dem Vertragsende keinen Anspruch mehr darauf, dass ggf. laufende Stellenanzeigen aktiv bleiben, ausgenommen ist der Zeitraum, für den der Kunde schon bezahlt hat.

6.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für anbosa liegt insbesondere vor, wenn ein Nutzer anbosaGig über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von anbosa hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt oder der Nutzer gesetzlich oder vertraglich verbotene Inhalte auf anbosaGig einstellt.

6.5. Die Kündigung kann in Textform per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen.

7 Änderungen der Leistungen und Angebote von anbosa

7.1. anbosa stellt anbosaGig in der Form und mit den Funktionen und Diensten bereit, die auf den Internetseiten von anbosaGig jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen oder Dienste besteht nicht. anbosa ist insbesondere berechtigt, vorhandene Funktionen und Dienste inhaltlich zu ändern, vorübergehend oder endgültig zu deaktivieren oder neue Funktionen einzuführen, sowie einzelne Funktionen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu knüpfen. Für hinzugebuchte kostenpflichtige optionale Funktionalitäten gelten auch die bei Hinzubuchung vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

7.2. Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung von anbosaGig und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. anbosa beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). anbosa berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer z. B. durch Vorabinformationen. Ziffer 9. dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

7.3. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall das Einstellen von Anzeigen, die Abgabe von Verfügbarkeitsmeldungen oder andere Funktionen behindert, werden die als Administratoren benannten Nutzer nach Möglichkeit per E-Mail informiert.

7.4. Auf die unter Ziffer 7.2 aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter Ziffer 7.3 nicht angewendet. Anzeigen, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl eine Interessenbekundung auf diese Anzeigen während dieser Zeit nicht möglich ist.

8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, soweit diese auf die Art des vorliegenden Vertrags anzuwenden sind.

9 Haftung

Schadensersatzansprüche der Nutzer gegen anbosa sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, anbosa, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet anbosa nur, wenn sie gegen die zur Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Vertragspflichten verstoßen hat.

Die Haftung beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der vertraglich geschuldeten Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der vertraglich geschuldeten Leistung typischerweise zu erwarten sind.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle, für die zwingende gesetzliche Regelungen gelten (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch anbosa oder für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Für unentgeltliche Leistungen von anbosa und bei angeforderten Leistungen, die nicht vertraglich vereinbart waren, wird keine Haftung übernommen.

10 Rechte an Inhalten

10.1. Alle Nutzer der anbosaGig-Plattform räumen anbosa die notwendigen einfachen, räumlich unbeschränkten und zeitlich auf die Dauer und Abwicklung dieses Vertrages beschränkten Rechte ein, eingestellte Inhalte (z. B. Bilder, Logos, Markennamen, Texte) im Umfang des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Die Nutzer erlauben anbosa darüber hinaus, Bilder so zu verändern und entsprechend zu nutzen, dass die Bilder im Nutzerprofil der Plattform technisch und ästhetisch eingepasst werden können.

10.2. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inhalte (Anzeigen, Verfügbarkeitsmeldungen und Profile) rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind und auch sonst keine Rechte anderer Personen oder rechtliche Vorschriften verletzen. Er stellt anbosa daher von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen anbosa wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer auf anbosaGig eingestellten Inhalte geltend machen. Der Nutzer stellt anbosa ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstigen Dritte gegen anbosa wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste von anbosa durch den Nutzer geltend machen. Der Nutzer übernimmt alle anbosa aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden notwendigen Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung. Sämtliche weitergehenden Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche von anbosa, bleiben unberührt.

Die vorstehenden Pflichten des Nutzers gelten nicht, soweit der Nutzer die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

11 Datenschutz, Cookies

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der auf anbosaGig angebotenen Dienste, insbesondere zur Wahrung der Mitteilungspflichten nach diesen AGB ist es erforderlich, die persönlichen Daten der Nutzer (auch der berechtigten Nutzer) zu speichern und zu verarbeiten. anbosa gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Hierzu gelten ergänzend die unter https://anbosagig.de/datenschutzerklaerung/ einsehbaren Datenschutzbestimmungen von anbosa.

12 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

12.1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der anbosa gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich anbosa anderer Unternehmen bedienen.
12.2. Der Hauptnutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von anbosa auf Dritte übertragen. anbosa ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten von anbosa aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

13 Schlussbestimmungen

13.1. anbosa behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, soweit dies durch Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung oder behördlichem Handeln oder durch technische Weiterentwicklungen erforderlich werden sollte, es sei denn, dass dies für den Nutzer nicht zumutbar ist. anbosa wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach einer solchen Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer akzeptiert. anbosa wird dem Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
13.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Nutzer alle Erklärungen an anbosa per E-Mail mit dem von anbosaGig aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Brief an anbosa übermitteln. anbosa kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Nutzer als aktuelle Kontaktdaten des Administrators seines Hauptnutzerkontos angegeben hat.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages zwischen dem Nutzer und anbosa hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
13.4. Erfüllungsort ist der Sitz von anbosa.
13.5. Gerichtsstand ist, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von anbosa. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Nutzer, der nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

* Es wird zur besseren Lesbarkeit im Text nur die männliche Sprachform verwendet. Der Text gilt für weibliche und männliche Personen.