Häufige Fragen

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Was ist anbosaGig?

anbosaGig ist eine deutschlandweite Onlineplattform für die Vermittlung zeitlich befristeter Festanstellungen im Bereich Pflege und Gesundheitswesen.

Wie funktioniert anbosaGig?

Die anbosaGigTalents legen ihr kostenloses Profil mit ihren Wünschen und Möglichkeiten bezüglich des Arbeitsortes, der Arbeitszeit und des Fachbereiches an. Die anbosaGigStations entscheiden sich nach der Einrichtung ihres Accounts für ein anbosaGigPaket, schalten Stellenangebote und wählen aus dem anbosaGigPool die für sie passenden Talente aus. Beide Parteien verhandeln in direktem Kontakt miteinander den Vertrag und die persönliche GigXtra-Zulage für das anbosaGigTalent.

Was kostet anbosaGig für Arbeitnehmer?

Die Jobvermittlung ist für die anbosaGigTalents kostenlos! Sie legen ein Profil mit ihren Wünschen und Möglichkeiten bezüglich des Arbeitsortes, der Arbeitszeit und des Fachbereiches an und können direkt mit dem Suchen und Finden loslegen.

Was kostet anbosaGig für Unternehmen?

Die anbosaGigStations entscheiden sich nach der Einrichtung ihres Accounts für eines der nach Leistung gestaffelten anbosaGigPakete, schalten Stellenangebote und wählen aus dem anbosaGigPool die für sie passenden Talente aus.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist anbosaGig bis einschließlich 30.06.2020 für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen völlig kostenfrei. Der Gratiszeitraum endet, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.

Was bedeutet Befristung ohne Sachgrund?

Die am häufigsten in der Praxis verwendete Variante bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Befristung ohne Sachgrund. Hierbei wird im Arbeitsvertrag das Enddatum des Arbeitsverhältnisses von vornherein festgelegt. Es endet dann zum vorgegebenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer bedarf.

Ein ohne sachlichen Grund befristeter Vertrag darf bis zu zwei Jahre kalendermäßig befristet werden. In dieser Zeit darf maximal dreimal eine Verlängerung erfolgen. Wie oft ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden kann, ist möglicherweise auch in einem für den Betrieb gültigen Tarifvertrag festgehalten.
Zur Befristung nach § 14 Abs. 2a Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bei Neugründung eines Unternehmens kann unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Was bedeutet Befristung mit Sachgrund?

Ein Arbeitsvertrag kann auch mit der Angabe von sachlichen Gründen befristet werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag liegt auch dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht an einem bestimmten Datum oder am Ende einer bestimmten Laufzeit endet, sondern mit dem Erreichen eines bestimmten Zwecks. In einem solchen Fall liegt ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag vor. Der Zeitpunkt der Zweckerreichung ist bei Vertragsschluss noch ungewiss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
  2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
  3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
  4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
  5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
  6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
  7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
  8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet frühestens zwei Wochen nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich über die Erreichung des Zwecks unterrichtet hat.

Gemäß § 14 Abs. 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bedarf der Arbeitsvertrag immer der schriftlichen Form.

Habe ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis einen Urlaubsanspruch?

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) regelt den Mindestanspruch. Viele Arbeitgeber gewähren aber im Arbeitsvertrag oder in einem auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag freiwillig einen zusätzlichen Urlaubsanspruch.

Wechselst du deinen Job im laufenden Kalenderjahr, musst du dir deinen Urlaub aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis anrechnen lassen (§ 6 BurlG). Hierzu muss dir dein vorheriger Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung ausstellen.

Sollte zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Urlaub bestehen und kann dieser Urlaubsanspruch nicht mehr durch bezahlte Freistellung von der Arbeit erfüllt werden, da das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, so ist er gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten.

Wann muss ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden?

Dein Beruf ist absolut krisensicher und mit anbosaGig sollte es dir nie an wunderbaren Jobangeboten mangeln. Dennoch gibt es ein paar Spielregeln, die du beachten solltest:
Liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor, solltest du dich mindestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder online bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um im Falle einer Arbeitslosigkeit ein sofortiges Anrecht auf die Zahlung von Arbeitslosengeld zu erhalten.

Mit wem schließe ich meinen Arbeitsvertrag für einen anbosaGig?

Die Onlineplattform anbosaGig dient als reines Vermittlungsportal. Im Falle eines erfolgreichen Matchings eines anbosaGigTalents (potentieller Arbeitnehmer) und einer anbosaGigStation (potentieller Arbeitgeber) verhandeln beide Parteien direkt miteinander die Rahmenbedingungen des Anstellungsverhältnisses. Besteht eine Einigkeit über die Art und den Umfang desselben, schließen anbosaGigTalent und anbosaGigStation miteinander einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Was ist die GigXtra-Zulage?

Mit der GigXtra-Zulage wird die Bereitschaft der anbosaGigTalents zur Gig-Flexibilität honoriert. Diese Zulage ist mit der anbosaGigStation frei verhandelbar und wird je nach Absprache entweder einmalig oder monatlich auf den Arbeitslohn draufgeschlagen.

Welche Vorteile bieten die anbosaGigs gegenüber Zeitarbeit oder Freelancing?

anbosaGig vereint die Selbstbestimmtheit von Freelancern und die Flexibilität der Zeitarbeit mit der Sicherheit eines Festvertrages. Bei anbosaGig werden ausschließlich befristete Jobs in Festanstellung angeboten, die sozialversicherungspflichtig sind. Die anbosaGigTalents können dabei aber ihr Fachgebiet, ihren Einsatzort und ihre zeitliche Verfügbarkeit selber bestimmen und ihren Job so perfekt auf ihr Leben abstimmen. Die mit dem Arbeitgeber frei verhandelbare GigXtra-Zulage bildet das Sahnehäubchen auf dem Jobpaket.

Für Unternehmen ist der Personaleinsatz über die anbosaGigs besser steuerbar, besser budgetierbar, rechtssicherer und kostengünstiger als Zeitarbeitsmodelle oder die Beschäftigung von Freelancern.

Sind meine Daten bei anbosaGig sicher?

Bei anbosaGig sind deine Daten sicher – Hand drauf! Wir geben deine Daten nicht an Dritte weiter – außer, du möchtest das. Du kannst in deinem anbosaGigProfil jederzeit selbst darüber entscheiden, welche Daten du für welchen Arbeitgeber freischaltest.

Findest du die gesuchte Frage nicht? Nimm Kontakt mit uns auf.